Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand 01.01.2021
Vermieter: Tanja & Rolf Vögele, Wendlingerstr. 25a, 79111 Freiburg
§ 1 Vermieter
Ferienwohnungen „Wendlinger Schiere“, vertreten durch Tanja & Rolf Vögele, nachfolgend Vermieter genannt.
Die Adresse der Ferienwohnungen lautet: Wendlingerstr. 25a, 79111 Freiburg
§2 Buchung
2.1 Bei einer Buchung über ein Online-Portal gelten diese AGBs als anerkannt.
2.2 Bei Buchungen über den Vermieter direkt, macht dieser dem/der Mieter*in ein Angebot per E-Mail.
Sobald eine Bestätigung durch den/die Mieter*in per E-Mail erfolgt, ist die Buchung der Ferienwohnung verbindlich.
Erfolgt die Buchung telefonisch, kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung des/der Mieter*in am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
2.3 Der/Die Mieter*in darf die Ferienwohnung höchstens mit der Personenanzahl nutzen, die bei der Buchung angegebenen wurde.
§ 3 Mietzahlung
Eine Anzahlung durch den/die Mieter*in ist nach Erhalt der Bestätigung durch den Vermieter fällig. Den Restbetrag hat der/die Mieter*in bis zum Anreisetag zu begleichen. Eine Kaution muss nicht hinterlegt werden.
§ 4 Nebenkosten
Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten, ebenso wie Bettwäsche und Handtücher für die gebuchten Personen. Der/Die Mieter*in kann einen PKW-Stellplatz kostenfrei nutzen. WLAN-Nutzung ist gratis. Die Zugangsdaten für das WLAN-Netz erhält der/die Mieter*in vom Vermieter. Die Endreinigung berechnet der Vermieter gesondert.
§ 5 Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt bei Anreise durch den Vermieter selbst oder durch einen von ihm beauftragen Dritten. Bei Abreise werden die Schlüssel dem Vermieter zurückgegeben.
§ 6 Anreise / Abreise
Die Ferienwohnung kann am Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr zur Endreinigung geräumt werden. Die Reinigung des Geschirrs ist in der Endreinigung nicht enthalten. Sie ist durch den/die Mieter*in durchzuführen. Die Wohnung ist besenrein zu verlassen. Der Müll muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Erscheint der/die Mieter*in am Anreisetag bis 21.00 Uhr nicht, so gilt der Vertrag nach Ablauf einer 48 Stunden-Frist ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt grundsätzlich keine (anteilige) Rückzahlung der Miete.
§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
7.1 Der/Die Mieter*in ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um andere Mieter*innen nicht zu stören.
7.2 Der/Die Mieter*in verpflichtet sich, das angemietete Objekt (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Sollten während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung oder / und dessen Inventar auftreten, ist der/die Mieter*in verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Schon bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter umgehend gemeldet werden. Andernfalls haftet der/die Mieter*in für diese Schäden. Dem Vermieter ist eine angemessene Frist einzuräumen, um Schäden und Mängel zu beseitigen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen sind Reklamationen, die dem Vermieter erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses angezeigt werden. Sollten Mängel auftreten, muss der/die Mieter*in alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
7.3 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung und / oder wenn der/die Mieter*in nicht den vollen Mietpreises zahlt, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Zu vertragswidrigem Gebrauch zählen etwa Überbelegung, Untervermietung, Störung des Hausfriedens etc. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt beim Vermieter.
§ 8 Rauchen
Rauchen ist in den Wohnungen nicht erlaubt.
§ 9 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
§ 10 Internetnutzung
Der/Die Mieter*in kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, aber er/sie verpflichtet sich, keine fremden Schutzrechte zu verletzen (z. B. Urheberrechte, Datenbankrechte, Patentrechte, Markenrechte etc.), keine Dienste zur Verbreitung oder zum Abruf sitten- oder rechtswidriger Informationen zu nutzen, keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder sonstigen Verordnungen oder Gesetzen zuwider zu handeln. Der Internetzugang wird nur authentifiziert zur Verfügung gestellt. Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) werden die Verbindungsdaten gespeichert bzw. kann der Vermieter sie speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird der/die Mieter*in haftbar gemacht. Insofern ist der/die Mieter*in gehalten, die Zugangsdaten zum WLAN besonders
sorgfältig zu verwahren, damit sie Dritten nicht zugänglich ist.
§ 11 PKW-Stellplatznutzung
11.1 Der/Die Mieter*in benutzt ausschließlich den Stellplatz, der ihm/ihr vermietet wurde. Auf dem Stellplatz können nur ein PKW oder ein Motorrad geparkt werden.
10.2 Der/Die Mieter*in hat alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde,11.3 Fahrzeugwäsche, Reparaturen, Ölwechsel, offenes Feuer u.ä. sind auf dem PKW-Stellplatz nicht erlaubt. Der/Die Mieter*in muss auslaufendes Öl, Benzin oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten umgehend entfernen. Diese dürfen nicht im Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage gelangen. Bei Bedarf ist die Feuerwehr zu Rate zu ziehen. Außerdem muss der/die Mieter*in den Vermieter sofort benachrichtigen. 11.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.
11.5 Es besteht keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die bei der Nutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere
nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des geparkten Fahrzeugs. Wenn die Zufahrt blockiert wird, etwa durch verkehrswidrig parkende Wagen, besteht ebenfalls keien Haftung. Entstehen durch die
nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes Schäden, so haftet der/die Mieter*in.
§ 12 Reiserücktritts- / Stornierungsbedingungen
12.1 Reiserücktritt durch den/die Mieter*in
Der/Die Mieter*in kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Bis 3 Monate vor Anreise sind bei Stornierungen keine Stornogebühren zu zahlen.
Bis 1 Monat vor Anreise fallen 40 % des Gesamtpreises an.
Bis 1 Woche vor Anreise sind 80 % des Gesamtpreises zu bezahlen
In der letzten Woche vor Anreise sind 100 % des Gesamtpreises zu bezahlen.
Der Vermieter empfiehlt, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
12.2 Reiserücktritt in gegenseitigem Einvernehmen
Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.
§ 13 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der Wasser- oder Stromversorgung oder auch der Interneteversorgung sind ausgeschlossen, ebenso wie Ereignisse und Folgen höherer Gewalt. Die Vermieter-Haftung beschränkt sich auf die maximale Höhe des Mietpreises.
§ 14 Datenschutz
Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Der/Die Mieter*in erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden.
§ 15 Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Es wurden keine mündlichen Absprachen getroffen. Mit Unterzeichnung der Anmeldung bzw. mit Abschluss der Online-Buchung akzeptiert der/die Mieter*in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 16 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig ist der Gerichtsstand für beide Parteien Freiburg.
§ 17 Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Eine einhundert prozentige Übereinstimmung mit der vermieteten
Ferienwohnung kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich vor, Änderungen an der Ausstattung (z.B. Möbel) vorzunehmen, sofern sie gleichwertig sind.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.